Zum Begräbnisdienst in unserer GdG

Zum Begräbnisdienst in unserer GdG

(c) CC0 1.0 - Public Domain (von unsplash.com)
Datum:
Sa. 14. Mai 2022
Von:
Kurt Josef Wecker, Pfr.
Liebe Gemeinden in der GdG Heimbach-Nideggen,
der Begräbnisdienst gehört für mich zu den wichtigsten seelsorglichen Aufgaben; und so denken auch diejenigen Ehren- und Hauptamtlichen, die sich für diesen wichtigen Gemeindedienst zur Verfügung stellen.
Die Hoffnung, einen uns unterstützenden afrikanischen Priester in unser Team zu bekommen, hat sich Anfang April zerschlagen. Nun stehe ich als Priester weitgehend alleine da, wenn es in unserer GdG um die Begräbnisliturgie in Verbindung mit einer Messfeier (Exequien) geht. Ich möchte Herrn Pfarrer Doncks nur in Ausnahmefällen mit diesem Dienst belasten, der ja wegen der Friedhofsgänge auch für ihn körperlich sehr anstrengend ist.
Aufgrund der personellen Situation, meiner sonstigen Tätigkeiten, aber auch wegen der in einigen Gemeinden sehr geringen Besucherzahl haben wir die Anzahl der Werktagsmessen reduziert. Dadurch ergeben sich für mich größere zeitliche Spielräume, Exequien auch an Tagen und zu Zeiten anzubieten, die ‚vor Corona‘ nicht die Regel waren. Im GdG-Rat hatten wir uns auf vor einiger Zeit auf die Zuordnung von Begräbnistagen zu bestimmten Pfarrgemeinden und Werktagen geeinigt, den Montag und Samstag ausgenommen. Grundsätzlich möchte ich mich auch weiterhin daran orientieren, doch in der gegenwärtigen Phase ohne priesterliche Unterstützung für Exequien will und kann ich nicht strikt an der strengen Zuordnung von Pfarre und Begräbnistag und -zeit festhalten. Exequien sind also auch an anderen Tagen (außer am Samstag) und zu anderen Tageszeiten möglich, sofern dies mir zeitlich möglich ist und die Bestatter das organisieren können. Auch die Küster/innen und Organist/innen vor Ort müssen dies mittragen; darum sollte auch der Montag möglichst ausgeklammert werden.
In Zeiten meiner dienstlichen Abwesenheiten (Wallfahrten, Fortbildungen, Exerzitien), in Krankheitsphasen und während meiner Urlaubszeit kann die Durchführung von Exequien nicht sichergestellt werden. Vertretungspriester stehen immer seltener zur Verfügung. Eine Verlegung der Exequien z.B. in die Vorabendmesse oder Sonntagsmesse ist möglich und wird bereits in vielen Pfarren des Bistums so praktiziert. Vielerorts sind Exequien inzwischen die große Ausnahme.
Ich erinnere noch einmal: In unserer GdG sind neben dem gesamten Pastoralteam auch mehrere Begräbnisdienstleiter-innen durch den Bischof zu diesem Dienst der Trauerbegleitung, der Trauerfeiern und Bestattung beauftragt worden. Sie stehen genauso wie ich für diesen seelsorglichen Dienst zur Verfügung.
Die personelle Decke wird immer dünner. Ungewiss ist, wie sich die vom Bistum geplanten Strukturveränderungen in diesem Bereich der Seelsorge auswirken werden. Wir müssen improvisiert und tastend nach Wegen suchen, Trauernde gerade in der Grenzsituation der Trauer und der Verlusterfahrung - trotz der innerkirchlichen Mangelzustände bei der priesterlichen Versorgung - seelsorglich zu begleiten. Dieser Dienst aller Gemeindeglieder und der dafür Beauftragten an den Trauernden und einer verstorbenen Person bleibt mein Herzensanliegen.
Kurt Josef Wecker, Pfr.