Beerdigungskultur in unserer GdG Heimbach/Nideggen

Erstmalig in der GdG-Ratssitzung vom 12.11.2014 haben wir die Praxis unserer Beerdigungskultur zusammengetragen und die Anregungen unseres Bischofs Heinrich von 2006 zur Begräbnisliturgie diskutiert; so auch in der Sitzung am 15.3.2017. Besonders bei Taufe, Erstkommunion, Firmung, Krankensalbung, Begräbnis wird Kirche von den Gläubigen, auch den Fernstehenden, sehr sensibel wahrgenommen. Unsere wichtige Aufgabe als Gemeinden: Trauernde zu trösten und zu begleiten gilt es bewahren. 

In seinen letzten Sitzungen hat der GdG-Rat Heimbach/Nideggen eine neue Regelung zum Begräbnisdienst beschlossen. Es gibt nun für Exequien (Messfeiern) mit anschließender Beerdigung bestimmte Tage für die jeweiligen Gemeinden:

Nideggen: dienstags 09.30 Uhr
Hergarten: dienstags 14.30 Uhr 
Heimbach: mittwochs 10.00 Uhr 
Vlatten: mittwochs 14.30 Uhr 
Abenden, Berg: donnerstags 09.00 Uhr 
Schmidt: freitags 09.00 Uhr 
Hausen/Blens: freitags 14.30 Uhr 

Diese Festlegung betrifft nur Beerdigungen mit Exequien. Daneben gibt es aber auch andere Beerdigungsformen: Wortgottesdienstfeiern in den Kirchen oder in der Friedhofskapelle mit anschließender Beisetzung oder Beerdigungen direkt am Grab bzw. auf dem Urnenfeld; diese können auch an anderen Werktagen stattfinden.

Pfarrer Doncks und Pfarrer Wecker können nicht alle Beerdigungen übernehmen. Bei Exequien fallen parallel angesetzte Werktaggottesdienste in den anderen Gemeinden aus. 

Seit dem vergangenen Jahr übernehmen auch Pastoralreferent Werner Conen und ab Sommer diesen Jahres Gemeindereferentin Susanne Jansen mit Unterstützung von Beerdigungsbeauftragten und Ehrenamtlichen Beerdigungsfeiern in unseren Gemeinden. Bei circa 100 Begräbnissen im Jahr und bei der kleiner werdenden Zahl von Priestern in unseren Gemeinden ist es ansonsten nur schwer möglich, eine würdige Verabschiedung zu gewährleisten.

Alle Beerdigungsfeiern werden nach Absprache mit dem Pfarrbüro festgelegt, wobei natürlich immer auch mit dem Friedhofsamt Termine abzustimmen sind. 

Wir haben diese Vereinbarung im GdG-Rat abgestimmt. Uns ist wichtig, dass bei allen Beerdigungen eine gute Begleitung und eine würdevolle Feier im Mittelpunkt stehen. Gerade spüren wir, wie sehr sich unsere Gemeinden und unser seelsorgliches Tun im Wandel befindet. Es hängt nicht mehr alles vom Priester ab. Vielmehr gewinnt jede Gemeinde Gestalt und Kontur durch all die Menschen, die ihren Glauben leben und mit Verantwortung übernehmen. Daher suchen wir für die Zukunft noch mehr engagierte ehrenamtliche Frauen und Männer in den einzelnen Gemeinden, die bereit sind, hier mitzutun; natürlich nicht ohne professionelle Begleitung und Hinführung. 

Neben der in einigen Gemeinden unserer GdG gepflegten Praxis der Totenwache sollen die unterschiedlichen Traditionen in den jeweiligen Orten gewahrt bleiben. Ein zentrales Anliegen der Pastoral ist auch eine gute Begleitung vor und nach dem Begräbnis. Hier bietet das Hospiz Rureifel mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen in der Sterbebegleitung zusätzlich jeden 2. Samstag im Monat von 10.00-12.00 h das Trauercafé Lichtblick im Pfarrheim in der Kirchgasse 6, Nideggen an. 

Bitte wirken Sie als Gemeinden daran mit, unsere christliche Trauerkultur lebendig zu halten. Jede/r Verstorbene, ob mit oder ohne Angehörige/Familie, hat ein Recht, würdig und auf Wunsch kirchlich auf seinem/ihrem letzten Weg von uns als Gemeinde begleitet zu werden.