Pastorale Räume gehen an den Start.

Fahrplan bis 2027 und Beratung in den Gremien

Nach intensiven Beratungen in den Gemeinschaften der Gemeinden und den Kirchengemeinden von Januar bis September wurden im Oktober 2023 die Empfehlungen der Regionalpastoralräte zur Bildung von insgesamt 44 Pastoralen Räumen als zukünftige territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage steht nun die Beratung dieser Empfehlungen im Priesterrat, dem Diözesanpastoralrat sowie dem Diözesanrat der Katholik*Innen an, mit dem Ziel, zum 1. Januar 2024 die Pastoralen Räume per Dekret territorial zu umschreiben und einen Zeitplan zur Errichtung festzulegen.

Über entsprechende Rechtsträger (eine Kirchengemeinde KdöR oder in begründeten Fällen max. drei Kirchengemeinden KdöR mit einem Kirchengemeindeverband) erhält diese territoriale Grundstruktur dann rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit.

Die Beratungen zur Zeitschiene der Umsetzung/Errichtung der Pastoralen Räume sehen derzeit folgendes vor:

  • Zum 1. Juli 2024 werden die Pastoralen Räume errichtet, die territorial mit genau einer bisherigen GdG übereinstimmen.
  • Zum 1. Januar 2025 werden die Pastoralen Räume errichtet, die territorial nicht mit genau einer bisherigen GdG übereinstimmen.

Die derzeitigen Pfarreien und Kirchengemeinden bleiben damit am 1. Januar 2024 zunächst unverändert bestehen. Anpassungen sollen nach folgender Zeitschiene erfolgen:

  • Zum 1. Januar 2025 soll die Struktur der Kirchengemeindeverbände von der bisherigen GdG-Struktur (kgv) an die Struktur der 44 Pastoralen Räume angepasst werden. Dies erfordert seitens einzelner Kirchengemeinden den Wechsel des kgv und ggf. die Neugründung einzelner Kirchengemeindeverbände (kgv).
  • Zum 1. Januar 2025, 2026 oder 2027 vereinigen sich die Kirchengemeinden auf Initiative der Kirchenvorstände dann zu ihrer Zielstruktur der Rechtsträger im Pastoralen Raum.

Sofern bis zum 1. Januar 2024 noch kein einheitliches Votum für die Rechtsträgerstruktur, d.h. die Kirchengemeinden in einem Pastoralen Raum vorliegt, werden im Jahr 2024 zunächst weitere moderierte Beratungsprozesse mit den Kirchenvorständen in diesen Pastoralen Räumen durchgeführt, um bis zum 30. Juni 2024 eine Lösung für die Rechtsträgerstruktur zu entwickeln.

Der Regionalpastoralrat Düren votiert für sechs Pastorale Räume

Von Nord nach Süd:  

  • Linnich / Titz  12.714 Katholiken
  • Aldenhoven / Jülich   23.861 Katholiken
  • Inden / Langerwehe   11.573 Katholiken
  • Düren   37.966 Katholiken
  • Merzenich / Niederzier + Nörvenich / Vettweiß   23.639 Katholiken
  • Kreuzau / Hürtgenwald + Heimbach / Nideggen   23.484 Katholiken

Strukturen berücksichtigen

Das sind die Kriterien für die Pastoralen Räume.

Unter anderem diese Faktoren liegen den Überlegungen der Zuschnitte möglicher Pastoralen Räume zugrunde. Je mehr davon zutreffen, desto sinnvoller bildet sich der Pastorale Raum.

  • Ein Pastoraler Raum berücksichtigt die in ihnen liegenden Sozialräume (z. B. Lebenswege im Alltag, Infrastruktur und Verkehrswege, soziologische Daten, sozialräumliche Verbünde, Milieus) und die Bedürfnisse der Menschen, die in ihnen leben.
  • Die Grenzen eines Pastoralen Raumes orientieren sich an kommunalen Grenzen.
  • Ein Pastoraler Raum umfasst etwa 15.000 (im ländlichen) bzw. etwa 20.000 Katholik:innen (im städtischen Raum).
  • Ein Pastoraler Raum berücksichtigt historisch gewachsene Strukturen.
  • Ein Pastoraler Raum berücksichtigt die Chancen ökumenischer Zusammenarbeit.

Beteiligung auf breiter Linie

Im Rahmen des Veränderungsprozesses „Heute bei dir“ waren die Regionen des Bistums Aachen aufgefordert, ihre Voten zum neuen Zuschnitt künftiger Pastoraler Räume abzugeben. Das Verfahren sah vor, dass die jeweiligen Regionalpastoralräte und die dortigen Vertreterinnen und Vertreter des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates gemeinsam mit den Regionalteams vor Ort Vorschläge erarbeiten. Diese fußen auf den Voten der lokalen GdG-Räte und Kirchenvorstände, die ausgewertet und zusammengeführt wurden. Sich gegebenenfalls widersprechende Zuschnitte wurden diskutiert. Die Vorschläge zur Gesamtstruktur möglicher Pastoraler Räume in der jeweiligen Region sowie der Rechtsträger Kirchengemeinden wurden dem Bischof von Aachen zum 30. September übergeben.