Am 08.und 09. November finden in unseren Gemeinden die Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Ursprünglich war geplant, dass, nach der in allen Gemeinden beschlossenen Fusion zu einer Kirchengemeinde Heimbach-Nideggen, ein gemeinsamer Kirchenvorstand für die Neue Pfarrgemeinde gewählt werden sollte.
Aus organisatorischen Gründen ist die Fusion aber auf die Jahre 2026/2027 verschoben worden. Deshalb wird jetzt in allen unseren Pfarrgemeinden wieder ein separater Kirchenvorstand gewählt. In jeder Pfarrgemeinde werden mindestens 5 Mitglieder in den Kirchenvorstand gewählt.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens 6 Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechtes seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nicht wählbar sind Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen. Näheres regelt der § 3,3 des KVVG.
Folgende Termine sind für die Wahl zum Kirchenvorstand zu beachten:
Im August 2025 spätestens zum 12.09.2025 ist die Wählerliste aus dem Meldewesen zu erstellen.
Bis spätestens 12.09.2025 muss der Kirchenvorstand einen Wahlvorstand aus mindestens 3 Personen berufen und die Kirchenvorstandswahl anordnen.
Bis spätestens 26.09.2025 muss der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl aufstellen.
Vom 25.09. bis 03.10.2025 ist die Wählerliste für alle Wahlberechtigten zur Einsicht in den örtlichen Pfarrbüros offen zu legen.
Vom 25.09. bis zum 10.10.2025 ist die Vorschlagsliste zu veröffentlichen, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen.
Spätestens ab 11.10. ist die Liste der Kandidierenden ortsüblich zu veröffentlichen.
Dies sind zusammengefasst die wichtigsten Daten zur Kirchenvorstandswahl. Weitere Auskünfte erhalten sie bei ihrem örtlichen Kirchenvorstand oder in den Pfarrbüros.