Nach intensiven Beratungen in den Gemeinschaften der Gemeinden und den Kirchengemeinden von Januar bis September wurden im Oktober 2023 die Empfehlungen der Regionalpastoralräte zur Bildung von insgesamt 44 Pastoralen Räumen als zukünftige territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage steht nun die Beratung dieser Empfehlungen im Priesterrat, dem Diözesanpastoralrat sowie dem Diözesanrat der Katholik*Innen an, mit dem Ziel, zum 1. Januar 2024 die Pastoralen Räume per Dekret territorial zu umschreiben und einen Zeitplan zur Errichtung festzulegen. Über entsprechende Rechtsträger (eine Kirchengemeinde KdöR oder in begründeten Fällen max. drei Kirchengemeinden KdöR mit einem Kirchengemeindeverband) erhält diese territoriale Grundstruktur dann rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit. Die Beratungen zur Zeitschiene der Umsetzung/Errichtung der Pastoralen Räume sehen derzeit folgendes vor:
Die derzeitigen Pfarreien und Kirchengemeinden bleiben damit am 1. Januar 2024 zunächst unverändert bestehen. Anpassungen sollen nach folgender Zeitschiene erfolgen:
Sofern bis zum 1. Januar 2024 noch kein einheitliches Votum für die Rechtsträgerstruktur, d.h. die Kirchengemeinden in einem Pastoralen Raum vorliegt, werden im Jahr 2024 zunächst weitere moderierte Beratungsprozesse mit den Kirchenvorständen in diesen Pastoralen Räumen durchgeführt, um bis zum 30. Juni 2024 eine Lösung für die Rechtsträgerstruktur zu entwickeln. |
Von Nord nach Süd:
Das sind die Kriterien für die Pastoralen Räume.
Unter anderem diese Faktoren liegen den Überlegungen der Zuschnitte möglicher Pastoralen Räume zugrunde. Je mehr davon zutreffen, desto sinnvoller bildet sich der Pastorale Raum.
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Im Rahmen des Veränderungsprozesses „Heute bei dir“ waren die Regionen des Bistums Aachen aufgefordert, ihre Voten zum neuen Zuschnitt künftiger Pastoraler Räume abzugeben. Das Verfahren sah vor, dass die jeweiligen Regionalpastoralräte und die dortigen Vertreterinnen und Vertreter des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates gemeinsam mit den Regionalteams vor Ort Vorschläge erarbeiten. Diese fußen auf den Voten der lokalen GdG-Räte und Kirchenvorstände, die ausgewertet und zusammengeführt wurden. Sich gegebenenfalls widersprechende Zuschnitte wurden diskutiert. Die Vorschläge zur Gesamtstruktur möglicher Pastoraler Räume in der jeweiligen Region sowie der Rechtsträger Kirchengemeinden wurden dem Bischof von Aachen zum 30. September übergeben.